Die Ernährungsberatung/therapie wird durch eine Ernährungsberaterin / einen Ernährungsberater durchgeführt in mind. 2 Behandlungseinheiten und beinhaltet insgesamt:
1. Ernährungs-Assessment, -Diagnose, -Intervention, -Monitoring sowie Evaluation inklusive Dokumentation,
2. mindestens eine Absprache (mündlich oder schriftlich) mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt,
3. mindestens ein patientenbezogener Kontakt auf der Abteilung.