B. Für die psychosomatische Rehabilitation gilt zusätzlich zu den Mindestmerkmalen unter der Kategorie BA.-:
Mindestmerkmal Punkt 1, Eintrittsabklärung:
Mind. 2 fachspezifische Assessments.
Mindestmerkmal Punkt 2, Therapie und Schulung:
Obligatorisch sind Psychotherapie,
kombiniert mit mindestens einer der folgenden Therapien/Beratungen:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Psychosoziale Milieutherapie durch Pflegefachmann/-frau
Nicht obligatorisch, aber bei entsprechender Indikation eingesetzt und zur Therapiedauer zählend:
- Ernährungsberatung/therapie
- Diabetesberatung
- Sozialberatung
Mindestmerkmal Punkt 3, Austrittsassessment:
Mind. 2 fachspezifische Assessments.
Untercodes
BA.20 Psychosomatische Rehabilitation, mit weniger als 300 Therapieminuten pro Woche
BA.21 Psychosomatische Rehabilitation, mit durchschnittlich 300 bis weniger als 450 Therapieminuten pro Woche
BA.22 Psychosomatische Rehabilitation, mit durchschnittlich 450 bis weniger als 565 Therapieminuten pro Woche
BA.23 Psychosomatische Rehabilitation, mit durchschnittlich 565 bis weniger als 710 Therapieminuten pro Woche
BA.24 Psychosomatische Rehabilitation, mit durchschnittlich 710 bis weniger als 890 Therapieminuten pro Woche
BA.25 Psychosomatische Rehabilitation, mit durchschnittlich 890 bis weniger als 1115 Therapieminuten pro Woche
BA.26 Psychosomatische Rehabilitation, mit durchschnittlich 1115 bis weniger als 1395 Therapieminuten pro Woche
BA.27 Psychosomatische Rehabilitation, mit durchschnittlich 1395 bis weniger als 1745 Therapieminuten pro Woche
BA.28 Psychosomatische Rehabilitation, mit durchschnittlich 1745 und mehr Therapieminuten pro Woche