Mindestmerkmal Punkt 0, Referenzdokument:
Anforderungsprofile für die beschriebenen medizinischen Leistungen in der stationären Rehabilitation sind je Rehabilitationsart den Dokumenten «Infrastrukturelles und personelles Referenzdokument zu CHOP-Kodes BA. [...] zu entnehmen. Die gültige Version für die 3-stellige Kategorie BA.1 «Neurologische Rehabilitation» ist vom 28.03.2019. Für die 3-stellige Kategorie BA.6 «Internistische und onkologische Rehabilitation» ist es das Dokument vom 01.01.2021. Für die 3-stelligen Kategorien BA.2 bis BA.5, sowie BA.7 bis BA.8 sind es die Dokumente vom 27.11.2018. Diese Dokumente stehen unter folgendem Link im Abschnitt «Personelle und infrastrukturelle Minimalanforderungen - Referenzdokument» zur Verfügung: https://www.fmh.ch/anforderungen-st-reha#minimal
Mindestmerkmal Punkt 1, Eintrittsabklärung:
Die Eintrittsabklärung beinhaltet eine Anamnese, eine klinisch-internistische Untersuchung sowie eine Messung der ADL.
Mindestmerkmal Punkt 2, Behandlungsplan:
Der innerhalb von 3 Tagen nach Eintritt (Eintrittstag eingerechnet) erstellte patientenbezogene Behandlungsplan richtet sich nach der dokumentierten individuellen Zielsetzung.
Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie:
Eine Woche (Behandlungswoche) umfasst 7 Kalendertage. Zeitliche Vorgaben für die wöchentlichen Therapie-und Schulungsleistungen sind als Durchschnitt pro Woche auf den gesamten Reha-Aufenthalt bezogen. Die Anzahl Tage des gesamten Reha-Aufenthalts berechnen sich nach derselben Regel, wie die Berechnung der Aufenthaltsdauer in den für das Anwendungsjahr geltenden «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha», publiziert unter https://www.swissdrg.org/de/rehabilitation/st-reha. Die in der Kategorie BA.- beschriebenen «Therapiedauern pro Woche» schliessen Leistungen an der Patientin / am Patienten ein. Leistungen ohne Anwesenheit der Patientin / des Patienten zählen nicht zur Therapiedauer.
Die Therapieeinheiten und die Edukation (Schulung) erfolgen in Einzel- oder Gruppentherapie je nach Indikation und in Abhängigkeit der Bedürfnisse und Ressourcen der Patientin / des Patienten. Die Therapie und Edukation (Schulung) für Kurzaufenthalte und angebrochene Reha-Wochen werden pro rata berechnet.
Selbsttraining unter Aufsicht des entsprechenden Therapeuten entspricht einer Therapie.
Mindestmerkmal Punkt 4, Visite:
Wöchentliche Visite durch Fachärztin / Facharzt bzw. im Falle der geriatrischen Rehabilitation durch einen Schwerpunktträger Geriatrie.
Mindestmerkmal Punkt 5, Rehabilitationskoordination oder Rehabilitations-Teambesprechung:
Die unter fachärztlicher Leitung (für die Geriatrie: Schwerpunktträger Geriatrie) durchgeführte wöchentliche, dokumentierte, interdisziplinäre Rehabilitationskoordination bzw. die Reha-Teambesprechung erfolgt unter Einbezug des an der Rehabilitation beteiligten therapeutischen und pflegerischen Personals.
Mindestmerkmal Punkt 6, Austrittsplanung:
Nachvollziehbare Planung und Organisation notwendiger weiterer Behandlungen. Dies schliesst die Planung erforderlicher stationärer oder ambulanter Anschlussbehandlungen entsprechend den dokumentierten, verbleibenden Defizite im Alltag ein.
Mindestmerkmal Punkt 7, Erfassung: Für einen Rehabilitations-Fall, der für eine Rehabilitatons-Art stationär aufgenommen wird, ist die Basisleistung dieser Rehabilitations-Art einmal für diesen Rehabilitations-Aufenthalt zu kodieren. Erfolgt aus medizinischen Gründen während des Rehabilitations-Aufenthaltes ein Wechsel zu einer anderen Rehabilitations-Art, so ist ab dem Zeitpunkt des Wechsels die Basisleistung der neuen Rehabilitations-Art ebenfalls einmal zu kodieren.