Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie:
Zusätzlich zum Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie unter der Subkategorie 93.8B.-
b) Ärztliche Leistung, Pflege und mindestens zwei der unter Mindestmerkmal Punkt 4c aufgeführten Therapiebereiche kommen insgesamt mindestens 6 Stunden pro Behandlungswoche (7 Kalendertage) zum Einsatz. Zu deren Leistungen gehören auch dokumentierte Patienten-, Angehörigen- und Familiengespräche, die von allen hier aufgeführten Berufsgruppen erbracht werden können. Die erbrachten Leistungen erfolgen in patientenbezogenen, unterschiedlichen Kombinationen.
Untercodes
93.8B.21 Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, bis 6 Behandlungstage
93.8B.22 Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
93.8B.23 Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
93.8B.24 Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, mindestens 21 bis 27 Behandlungstage
93.8B.25 Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, 28 und mehr Behandlungstage