B. Für die Basisleistung kardiale Rehabilitation gilt zusätzlich zu den Mindestmerkmalen unter BA.-:
Mindestmerkmal Punkt 1, Eintrittsabklärung:
Leistungstest (6-min Gehtest oder Ergometrie)
Messung der Lebensqualität mit validiertem Fragebogen
Erfassung des Risikoprofils (inklusive psychosoziale Risikofaktoren mittels geeigneten Fragebögen)
Mindestmerkmal Punkt 2, Therapie und Schulung:
Die Behandlung besteht obligatorisch aus Therapie- und Schulungseinheiten mit insgesamt mind. 540 Minuten pro Woche. Die zeitliche Vorgabe für die wöchentlichen Therapie- und Schulungsleistungen ist als Durchschnitt pro Woche auf den gesamten Reha-Aufenthalt bezogen.
a) Obligatorische Therapien pro Woche:
- Aktive Physiotherapie (Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit, Entspannung)
In patientenbezogenen Kombinationen mit:
- Ernährungsberatung
- Diabetesberatung
- Psychologische Beratung
- Ergotherapie
- Logopädie
- Physikalischer Therapie
b) Schulung zur Prävention mit wöchentlich mind. 2 Patientenschulungen, zu unterschiedlichen Themen.
Zusätzlich bei entsprechender Indikation:
- Sozialberatung
Mindestmerkmal Punkt 3, Austrittsassessment:
Leistungstest (6-min Gehtest oder Ergometrie)
Messung der Lebensqualität mit validiertem Fragebogen
Erfassung des Risikoprofils inklusive psychosoziale Risikofaktoren mittels geeigneten Fragebögen (gem. Definition der Fachgesellschaft)