Liegt ein klarer Verdacht resp. Nachweis eines Kindesmissbrauchs vor, ist ein Kode der Elementegruppe 99.A5.3">99.A5.3- zu kodieren. (99.A5.3">99.A5.3-)
Hinweise
Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation:
Mit diesem Kode werden folgende Abklärungen erfasst:
- Die im Rahmen von ethischen Abklärungen stattfindende Prüfung unterschiedlicher Therapieoptionen, unter anderem hinsichtlich Abbruch oder Weiterführung einer Therapie
oder
- Abklärung von Fällen, bei denen der Verdacht besteht, dass die erziehungsberechtigte oder Aufsichtsperson, aufgrund einer eigenen Beeinträchtigung (z.B. Sucht- oder Abhängigkeitssubstanzen) ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen können oder schädigende Handlungen ausüben
Mindestmerkmal Punkt 2, Leistungen:
Mindestens zwei der nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthalts erbracht werden:
1. Fallmanagement individuell angepasst mit Opfer, Familiensystem und Personen des Umfeldes,
2. Mehrdimensionale Diagnostik von jeweils mind. 30 Min. Dauer in mindestens 3 Disziplinen (Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie, Gynäkologie, Kinderchirurgie, Kinderorthopädie und -traumatologie, Sozialdienst, Opferhilfe).
3. Sitzung von mindestens 30 Min. Dauer mit mindestens 2 Disziplinen (Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie, Gynäkologie, Sozialdienst, Spitalpädagogik, Pflegedienst, Opferhilfe)
4. Umfeldabklärung in Zusammenarbeit mit externen Stellen (externe Kinderschutzgruppen, Schule und Schulbehörden, Jugendsekretariate, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Polizei/strafrechtliche Untersuchungsbehörden, Opferhilfe).