Ein Konzentrat hat ein Volumen von mindestens 150 ml und einen Thrombozytengehalt > oder = 2.4x10e11/Einheit (Vorschriften der Blutspende SRK Schweiz, Kapitel 18 B: Spezifikationen: Thrombozytenkonzentrate (Version 5, Stand 01.01.2015)). Bei der Transfusion von Baby-Thrombozytenkonzentraten bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres ist jedes verabreichte Split-Thrombozytenkonzentrat zu zählen. Das Mindestvolumen entfällt.